Auf beiden Grundstücken stehen mehrere hohe Nadelbäume und allerhand Laub- und Heckengrün, von denen einige für die Schaffung eines geeigneten Baufeldes (leider) gefällt werden müssen. Dass eine Baumfällung nicht einfach so stattfinden kann, war uns klar, aber das Ganze entpuppte sich als deutlich komplizierter als gedacht.
Zunächst haben wir bereits im Herbst Kontakt mit dem örtlichen Baumschutzbeauftragten aufgenommen und uns mit ihm auf dem Grundstück getroffen. Wir konnten uns jedoch recht konstruktiv auf die Fällungen der betreffenden Bäume, überwiegend Douglasien (Fällung genehmigungspflichtig) und Fichten (Fällung ohne Genehmigung möglich), einigen. Hauptargumente sind Windanfälligkeit, heimische vs. nicht-heimische Art des Baumes, allgemeiner Zustand des Baumes und mögliche Blockierungen des Baufelds. Nicht als Argument zählten eigene Vorstellungen bzgl. Lage und Größe des Baufelds (wenn dies auch durch eine andere Lage des Baufeldes gelöst und damit eine Fällung umgangen werden kann). Allerdings muss man hier dazusagen, dass jede Gemeinde eine eigene Baumschutzsatzung haben kann und diese regional sehr (!) unterschiedlich sein können. So mussten wir lernen, dass Douglasien nur in unserer Gemeinde als schützenswerte angesehen werden. In anderen benachbarten Gemeinden hätten wir für keine einzige Fällung eine Genehmigung gebraucht. Wie auch immer…
Wir bekamen glücklicherweise innerhalb von wenigen Wochen die schriftlichen Fällgenehmigungen, jedoch mit der Auflage, dass diese erst mit der Baugenehmigung wirksam werden.
Normalerweise darf man jedoch nur in der sogenannten vegetationsfreien Zeit von 1.10. Bis 28.2. erfolgen und hiernach nur mit Ausnahmegenehmigung zum Schutz von Brutvögeln. Also war unser Plan, dass wir die nicht genehmigungspflichtigen Bäume/Sträucher bis Ende Februar fällen und die mit Genehmigungspflicht dann mit einer Ausnahmegenehmigung, sobald der Bauantrag durch ist. So hat es uns auch der örtliche Baumschutzbeauftragte empfohlen.
Also beauftragten wir ein Baumpflegeunternehmen mit den ersten Fällungen. Diese waren für zwei Tage angesetzt und wurden dann kurz vorher – zu unserer Freude – sogar etwas vorverlegt. Als wir jedoch am Ende des zweiten Tages aufs Grundstück fuhren, mussten wir feststellen, dass die Baumfäller auch die genehmigungspflichtigen Bäume gefällt haben, die wir noch gar nicht hätten fällen dürfen. Mehr aus Zufall denn aus vorausschauender Planung hatten wir sogar schriftlich mit dem Baumfällunternehmen ausgemacht, welche Bäume NICHT hätten fallen dürfen. So können wir nun ggü. der Gemeinde zumindest beweisen, dass dies nicht unser Fehler ist. Das Beumpflegeunternehmen gab sich auch sehr entschuldigend und nahm direkt Kontakt mit der Gemeinde auf, um fr Klärung zu sorgen. Dennoch ist ein Bußgeld möglich, denn WIR sind die Bauherren und damit ggü. der Gemeinde endverantwortlich.
Wichtiger Tipp für zukünftige Baufrauen/-herren:
- Prüft VOR dem Kauf eines Grundstücks, ob die etwaige Fällung von Bäumen nötig und genehmigungspflichtig ist. Falls ja, kontaktiert frühzeitig, am besten vor der Beurkundung des Kaufvertrags, den zuständigen Baumschutzbeauftragten. Damit könnt ihr viel Ärger und Verzögerungen vermeiden.
- Macht alle wichtigen Absprachen in schriftlicher Form, damit ihr im Zweifel beweisen könnt, was abgesprochen war. Das gilt für zeitliche, preisliche und inhaltliche Zusagen…man kann es nicht oft genug betonen, wie wenig im Streitfall mündliche Absprachen wert und beweisbar sind.
- Baumfällungen sind normalerweise nur zwischen Oktober und Februar möglich. Plant das soweit wie möglich mit ein.