Bodendenkmal?

Unsere Grundstücke lagen also im Bereich eines „Bodendenkmals“, was natürlich im Exposé der Maklerfirma und bei der Besichtigung nie ein Thema war. In der Ortschaft, in der wir bauen, war wohl früher eine mittelalterliche Wüstung und auch etwas in der Bronzezeit. Das bedeutet, dass bei Erdeingriffe erst einmal eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig ist. Wenn man Pech hat, braucht man nicht nur die obligatorische archäologisch qualifizierte Grabungsfirma, sondern auch einen leibhaftige Archäologen auf der Baustelle.
Das ist natürlich nicht umsonst und alle damit verbundenen Kosten gehen zulasten des Veranlassers, also uns (übrigens ist das juristisch ziemlich schwammig im Bereich „des Zumutbaren“ möglich). Man kann also nur hoffen, dass man kein Wikingerschiff oder römischen Wachturm ausbuddelt, aber das wäre ja zumindest in Brandenburg auch wieder so eine Sensation, dass wir dann später auch Eintritt verlangen könnten ;).

Wir zogen daraus folgende Schlüsse:

  • Wir veranlassten ein Bodengutachten. Denn sollten wir hier bereits auf ein schützenswerte Objekt treffen, würden wir eher vom Kauf Abstand nehmen.
  • Zweitens entschieden wir uns gegen einen Keller (wie auch aus anderen Gründen), um tiefere Schichten unberührt zu lassen.
  • Und wir nahmen es als Argument den Kaufpreis des Grundstücks um eine gewisse Summe zu drücken, da auf Grund der besonderen Grabungsfirma bereits klar war, dass höhere Kosten auf uns zukämen.

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