Der Notar kommt ins Spiel

Für die Beurkundung des Grundstücksverkaufs brauchten wir natürlich einen Notar. Es ist eigentlich üblich, dass die Käuferseite den Notar auswählt, da sie ihn ja auch bezahlt, aber wir haben uns letztlich darauf eingelassen, dem Notar-Vorschlag des Maklers zu folgen. Und auch wenn wir letztlich bislang keine handfesten Probleme mit diesem Notar hatten und er von Amtswegen zur Neutralität verpflichtet ist, blieb immer das schale Gefühl, dass wir den Notar besser selbst hätten auswählen sollen. Nun gut, es war bei uns aber nun mal so wie beschrieben.

Tipp: Notar selber auswählen!

Was macht ein Notar eigentlich?
Neben der reinen Beurkundung als letztem Schritt, ist der Notar auch zur neutralen Beratung bezüglich des Vertrags und dessen möglichen Risiken verpflichtet. Das sollte man auch in Anspruch nehmen. Die meisten von euch werden wie wir mit so einem Grundstückskauf Neuland betreten und da kann der Notar schon auch etwas Licht in das Dunkel eines Vertragswerks bringen.

Tipp: Lest euch den Kaufvertragsentwurf, der irgendwann kommt, ganz in Ruhe komplett durch und markiert euch alle Stellen, die ihr nicht 100% versteht und/oder die ihr als Risiko empfindet und ggf. ändern möchtet. Wir haben das auch gemacht und sind dann in einem längeren Telefonat mit dem Notar diese Punkte einzeln durchgegangen. Dadurch bekommt man schon ein besseres Gefühl für das Vertragswerk und hat es leichter einzelne Punkte neu zu verhandeln. Bei uns war es zum Beispiel so, dass noch Wochenendhäuschen auf dem Grundstück stehen, die vom Verkäufern innerhalb von 6 Wochen abzureißen sind, was im Vertrag genauestens festzuhalten ist … bis hin zur Definition von „Abreißen“.

Vielleicht noch ein Ratschlag, der mehr ins Thema Verhandlung passt: Wenn der Notar ins Spiel kommt, seid ihr in der Regel schon relativ weit im Kaufprozess vorangekommen und der Verkäufer sieht „Licht am Ende des Verkaufstunnels“ oder „Dollarzeichen in den Augen“. Das könnt ihr auch für letzte Verhandlungen nutzen. Sei es ein letzter Rabatt auf den Kaufpreis oder eine Risikoübertragung vom Käufer auf den Verkäufer bei einzelnen Punkten oder oder oder. Wenn ihr so weit seid, dass der Kaufvertrag verhandelt wird, haben Makler und/oder Verkäufer in der Regel schon eine Menge Arbeit investiert und die Aussicht auf einen finalen Vertragsabschluss hat einen großen Reiz gegenüber der Vorstellung eines Neuanfang des Verkaufsprozesses mit möglicherweise mehreren weiteren Interessenten. Nutzt das ggf. für euch, wenn ihr nicht selbst unter starkem zeitlichen Druck steht!

Beim Notar
Schließlich saßen wir ganz klischeehaft in einem holzgetäfelten Notarbüro, zusammen mit dem Verkäufer (den wir hier erstmals persönlich kennenlernten) und dem Makler. Der notarielle Akt an sich ist recht trocken und besteht vor allem aus der Verlesung des Kaufvertrags. Hier besteht aber nochmals die Möglichkeit sich einzelne Passagen vom Notar erklären zu lassen (haben wir auch genutzt) und ggf. Anpassungen vorzunehmen, da ja alle Vertragsbeteiligten am Tisch sitzen.

Nach Verlesung des Vertrags besteht für beide Seiten nochmal die Möglichkeit klärende Fragen zu stellen, dazu erklärt der Notar die weiteren Schritte, die über ihn laufen. In der Regel beinhaltet das den Eintrag einer Auflassungsvormerkung oder direkt des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Normalerweise ist erst dann die Kaufsumme fällig. In unserem Fall kamen noch Abrissverpflichtungen des Verkäufers dazu. 

Im Anschluss haben wir dann im gleichen Termin noch vom Notar die Grundschuld für die Bank eintragen lassen. Auch das ist ein notarieller Pflichttermin, den man ggf. aber auch gesondert durchführen kann.

Tipp: Der bürokratische Akt einer Eigentumsumschreibung ist zwar eigentlich kein großes Ding, aber jedes Grundbuchamt hat hier unterschiedliche Bearbeitungszeiten und so kann sich dieser Prozess unter Umständen über Monate strecken und den Bau aufhalten. Denn für die Erteilung einer Baugenehmigung ist die Eigentumsumschreibung oder zumindest die Auflassungsvormerkung Pflicht.

Bei uns kommt noch dazu, dass für den Verkäufer noch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundsteuer vorliegt, die man aber braucht, um die o.g. Behördenwege zu gehen. Irgendwie erinnert einen das alles an den berühmten Passierschein A38 aus „Asterix und Obelix erobern Rom“, aber nutzt ja nix…da muss man durch.

Tipp: Lasst euch vor Notartermin erklären und nachweisen, was seitens des Verkäufers noch geschehen muss, um euch als Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu können. Das hat enormen u.U. Einfluss auf den Zeitplan.

Juhu, erste Unterschrift!
Nach dem Termin mussten wir natürlich erst einmal gebührend feiern und da die Restaurants endlich wieder offen waren, haben wir am Abend in der Brasserie Lamazère in Charlottenburg auf unsere eigenen Grundstücke (und unsere eigenen riesigen Kredite..) angestoßen. Tolles Essen gab es natürlich auch 🙂

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